Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich

1.       Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht besondere Bedingungen mit dem Kunden vereinbart wurden. In diesem Fall gelten die nachfolgenden Bedingungen ergänzend. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

 2.       Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der galias GmbH mit ihren Kunden. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften.

 3.       Die gesonderten Bedingungen werden, sofern zutreffend, Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 Änderungen der AGB

 Für die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden gelten die Geschäftsbedingungen der galias GmbH in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die galias GmbH wird den Kunden über neue Fassungen ihrer Geschäftsbedingungen unverzüglich informieren.

 Angebote und Vertragsschluss

 1.       Sämtliche Angebote der galias GmbH sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde.

 2.       Alle Produktbeschreibungen wie z. B. Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsangaben wurden gewissenhaft vorgenommen. Etwaige Fehler oder Änderungen können trotzdem nicht völlig ausgeschlossen werden. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Produktbeschreibungen haftet die galias GmbH nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 Liefer- und Leistungszeit

 1.       Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn die galias GmbH sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet hat. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager der galias GmbH verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.

 2.       Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen, Streik und Aussperrung, Mangel an Material, behördliche Eingriffe (auch wenn sie bei Lieferanten der galias GmbH eintreten) verlängert sich, wenn die galias GmbH an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert wird, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich hierüber benachrichtigt.

 3.       An Lieferfristen und Termine ist die galias GmbH nur gebunden, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten erbringt. Lieferfristen und Termine verlängern sich um die Zeit der Störung, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten schuldhaft nicht erfüllt, es sei denn, dies hat keinen Einfluss auf die Störung.

 Leistungsumfang

 Die Einzelheiten der von der galias GmbH zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Leistungsscheinen.

 Mitwirkungspflicht des Kunden

 Der Erfolg der Tätigkeit der galias GmbH hängt auch davon ab, ob und in welchem Umfang der Kunde der galias GmbH bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten unterstützt. Insbesondere soll ein reibungsloser Ablauf der Vertragsdurchführung gewährleistet sein. Soweit im Einzelfall erforderlich, wird der Kunde

a)     der galias GmbH bei der Vertragsdurchführung in zumutbarem Maße unterstützen,

b)     prüfen, ob die Waren und Dienstleistungen der galias GmbH kompatibel zur Hard- oder Software des Kunden sind,

c)     der galias GmbH alle Informationen, Vorlagen, Unterlagen oder Daten unentgeltlich übergeben, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden,

d)     der galias GmbH ungehinderten Zutritt zu Geräten und Anlagen gewähren,

e)     für die Vertragsdurchführung erforderliche Termine oder Besprechungen mit der galias GmbH abstimmen und vorbereiten,

f)      eine aktuelle und angemessene Datensicherung vornehmen und regelmäßig überprüfen, so dass eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Insbesondere bei Neueinrichtungen und vor Beginn von Wartungs- und Reparaturarbeiten hat der Kunde in seinem Interesse eine Datensicherung durchzuführen.

g)     angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen treffen, um eine Beeinträchtigung von Daten durch Computerviren oder ähnliche Phänomene, die eine Unbrauchbarmachung von Daten herbeiführen, zu verhindern.

 Preise, Zahlungsbedingungen

 1.       Soweit nicht anders angegeben, hält die galias GmbH sich an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab Datum des Angebots gebunden.

 2.       Soweit mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Leistungen nach Zeitaufwand gemäß der vereinbarten Stundensätze, im Übrigen gemäß der jeweils aktuellen Preisliste der galias GmbH erbracht und berechnet.

 3.       Nutzungsabhängige Entgelte sind ab Bereitstellung der Leistungen zu entrichten. Das Entgelt für Teile von Vertragsmonaten wird auf der Grundlage von 30 Tagen je Monat anteilig berechnet.

 4.       Soweit Leistungen gegen Rechnung erfolgen, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Es gelten die gesetzlichen Regeln im Hinblick auf die Folgen des Zahlungsverzugs.

 5.       Sämtliche Preise verstehen sich ab Firmensitz der galias GmbH, ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Versendet die galias GmbH auf Wunsch des Kunden Ware, so werden Liefer- und Transportkosten gesondert berechnet.

 6.       Sämtliche Angebote und Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders gekennzeichnet, stets zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 Beauftragung Dritter

 Die galias GmbH darf sich zur Ausführung aller Geschäfte Dritter bedienen, sofern die galias GmbH dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet.

 Haftung

 1.       Die galias GmbH haftet gegenüber dem Kunden für Schäden, die die galias GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

 2.       Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die galias GmbH nur, wenn Pflichten verletzt werden, die für die Erfüllung und Erreichung des Vertragszweckes wesentlich sind (Kardinalpflichten). Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 3.       Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Die galias GmbH haftet insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.

 4.       Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.

 5.       Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Bei Verlust von Daten haftet die galias GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

 Datenschutz und Geheimhaltung

 1.       Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und auch über das Vertragsverhältnis hinaus geheim zu halten. Die Parteien sorgen dafür, dass alle Personen, die von ihnen mit der Erfüllung dieser Vereinbarung betraut sind, diese Geheimhaltungsbestimmung beachten.

 2.       Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, sofern die Informationen

–         zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dem anderen Vertragspartner oder öffentlich bekannt waren,
–         nach Bekanntgabe an den anderen Vertragspartner bekannt werden und dies nicht unmittelbar oder mittelbar auf einem Verhalten des anderen Vertragspartners beruht,
–         aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung zu offenbaren sind,
–         dem andere Vertragspartner von Dritten ohne Auferlegung einer Geheimhaltungspflicht zugänglich gemacht werden,
–         Dritten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung (z.B. Unterauftragnehmer) zugänglich gemacht werden müssen und diese Dritten zur Geheimhaltung verpflichtet wurden.

3.       Die galias GmbH verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Einhaltung der einschlägigen datenschutz-rechtlichen  Bestimmungen, insbesondere der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die galias GmbH stellt sicher, dass alle von ihr beauftragten Personen entsprechend § 5 BDSG belehrt und zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.

 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

 Eine Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrechte gegenüber Forderungen der galias GmbH sind nur zu-lässig, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

 Abtretung

 Dem Kunden ist eine Abtretung der vertraglichen Ansprüche nur mit schriftlicher Zustimmung der galias GmbH gestattet.

 Gerichtsstand

 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen  Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz der galias GmbH, mit der Maßgabe, dass die galias GmbH auch berechtigt ist, am Ort des Kunden zu klagen.

 Rechtswahl

 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

 Schriftform

 Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses. Die elektronische Form genügt der Schriftform nicht.

 Salvatorische Klausel

 1.       Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 2.       Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung des Vertrages gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

Besondere Bedingungen für den Verkauf von Hard- und Software

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge, deren Gegenstand der Verkauf von Hard- oder Software durch die galias GmbH an den Kunden ist. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der galias GmbH. Einzelne anders lautende Bestimmungen in diesen Bedingungen haben gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

Lieferung, Teillieferung

Die Lieferung erfolgt entweder durch Versand ab Werk bzw. die Geschäftslokale der galias GmbH oder durch Übernahme der Ware durch den Kunden in den Geschäftslokalen der galias GmbH.

 Gefahrenübergang

 1.       Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden auf diesen über. Im Fall des Versendungskaufs geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über bzw. dann, wenn die Ware zwecks Versendung das Lager der galias GmbH verlassen hat.

 2.       Verzögert sich der Versand ohne Verschulden der galias GmbH oder wird er ohne Verschulden der galias GmbH unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die galias GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrübergang.

 3.       Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die galias GmbH berechtigt, nach Ablauf einer von ihr zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen.

 Aufstellung, Installation

 Die galias GmbH ist zur Aufstellung und / oder Inbetriebnahme des Kaufgegenstandes nur dann verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, der galias GmbH den ungehinderten Zugang zum Ort der Aufstellung / Inbetriebnahme zu ermöglichen und diesen auf eigene Kosten rechtzeitig entsprechend vorzubereiten (Stromanschluss, Verkabelung, Internetzugang etc.).

 Untersuchungs- und Rügepflicht

 Dem Kunden obliegt in Bezug auf alle Lieferungen der galias GmbH die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.

 Nutzungsrechte bei Software

 Eine von der galias GmbH gelieferte Standardsoftware ist urheberrechtlich geschützt. Rechtsinhaber ist der Softwarehersteller. Es gelten die Lizenzbedingungen des Softwareherstellers.

 Eigentumsvorbehalt

 1.       Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Rechtsgeschäft Eigentum der galias GmbH.

 2.       Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Bei Schäden, Diebstahl oder Verlust der Kaufsache haftet der Kunde. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.

 3.       Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde der galias GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die galias GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde der galias GmbH gegenüber für den der galias GmbH entstandenen Ausfall.

 Annahmeverzug

 1.       Bei Nichtabholung einer vom Kunden abzuholenden Neuware oder bei verweigerter Annahme ist die galias GmbH berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung zur Abholung mit angemessener Frist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz in Höhe von 15% des Kaufpreises zu verlangen. Der Schadensbetrag kann höher oder niedriger angesetzt sein, wenn eine Partei einen höheren oder niedrigen Schaden nachweist.

 2.       Bei einem Reparaturauftrag hat der Kunde eine gültige Postanschrift anzugeben und das Reparaturgut zum vorgesehenen Termin abzuholen. Erfolgt die Abholung trotz schriftlicher Aufforderung nicht binnen 14 Tagen, geht das Reparaturgut in das Eigentum der galias GmbH über.

Der Kunde hat der galias GmbH den durch die Nichtabholung entstehenden Schaden zu ersetzen.

 Ist die Kundenanschrift unbekannt, sind wir innerhalb eines Jahres nach dem Abholtermin zur freihändigen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Der Verwertungserlös steht der galias GmbH in Höhe der Reparatur- und Aufbewahrungskosten, ein eventueller Mehrerlös dem Kunden zu.

 Gewährleistung / Mängelhaftung

 1.       Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

 2.       Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt gemäß §439 BGB. Im Fall der Mangelbeseitigung werden die erforderlichen Aufwendungen des Kunden nur insoweit ersetzt, als diese nicht dadurch erhöht worden sind, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

 3.       Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden beträgt beim Verkauf neuer Sachen zwei Jahren ab Gefahrübergang; beim Verkauf gebrauchter Sachen ist eine Haftung für Sachmängel auf ein Jahr festgesetzt.

 4.       Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungsansprüchen erfolgt – sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen sind – vorbehaltlich einer Nachbelastung der der galias GmbH dadurch entstandenen Aufwendungen.

 5.       Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind daher Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung sowie Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat; es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Mängelansprüche bestehen auch nicht bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Haftungsansprüche.

 Abwicklung von Fremdgarantien

 1.       Soweit der Hersteller auf das verkaufte Produkt eine Garantie gewährt, ist dies ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch die galias GmbH dar. Im Garantiefall ist der Kunde verpflichtet, auf seine Kosten die Ansprüche aus der Garantie gegenüber dem Hersteller geltend zu machen, wobei sich die Einzelheiten ausschließlich aus dessen Garantiebedingungen ergeben.

 2.       Die galias GmbH bietet dem Kunden jedoch an, in seinem Auftrag die Garantieabwicklung mit dem Hersteller durchzuführen. Hierzu bedarf es jeweils eines gesonderten Auftrags des Kunden.

 Verwendung der Produkte

 Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung gemäß den Betriebsanweisungen und nicht für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken, militärischen Ein-richtungen oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltener Funktion oder zur Herstellung von Waffen vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung übernommen.

Besondere Bedingungen für die Wartung und Pflege von Hard- und Software

Geltungsbereich

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für die Wartung und Pflege von Hard- und Software gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der galias GmbH. Einzelne anders lautende Bestimmungen in diesen Bedingungen haben gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

Leistungsumfang

 1.       Die galias GmbH übernimmt die zur Instandsetzung und Instandhaltung sowie zum störungsfreien Betrieb notwendigen Supportleistungen des im Leistungsschein beschriebenen IT- Systems des Kunden am im Leistungsschein bezeichneten Ort während der vereinbarten Supportzeiten. Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen im Einzelnen sowie diesbezügliche Service Levels ergeben sich aus dem Leistungsschein und der zugehörigen Leistungsbeschreibung.

2.       Einzelheiten wie z. B. Support- und Reaktionszeiten werden im Leistungsschein festgelegt.

3.       Nicht im Leistungsumfang enthalten sind die Kosten für Ersatz- und Verschleißteile sowie Verbrauchsmaterial.

4.       Voraussetzung für die Leistungsverpflichtung der galias GmbH ist, dass der Kunde die zu wartenden Gegenstände an dem im Leistungsschein spezifizierten Ort sowie in der im Leistungsschein spezifizierten Soft- und Hardwareumgebung betreibt. Werden die im Leistungsschein genannten Spezifikationen geändert, sind diese Änderungen der galias GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

5.       Sind für die vertragsgegenständlichen Leistungen Vorarbeiten notwendig, werden diese gesondert abgerechnet.

Leistungsort

Die Leistungen werden wenn immer möglich mittels Fernzugriff erbracht. Der Kunde wird die galias GmbH auf eigene Kosten und Verantwortung einen Fernwartungszugang auf die zu betreuenden Systeme einrichten und aufrechterhalten. Abweichungen von der Norm werden im Leistungsschein festgehalten.

Servicezeiten

Die Leistungen der galias GmbH werden während der üblichen Geschäftszeiten der galias GmbH erbracht, sofern im Leistungsschein nichts Abweichendes vereinbart ist.

Servicehotline

Die telefonische Unterstützung kann der Kunde monatlich bis zu der im Leistungsschein angegebene Stundenzahl kostenfrei in Anspruch nehmen. Darüber hinaus gehende Anfragen werden gesondert berechnet. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt. Eine Übertragung nicht verbrauchter Stunden auf folgende Monate ist ausgeschlossen.

Reaktionszeiten

Sind im Einzelfall Reaktionszeiten vereinbart, wird die galias GmbH innerhalb der vereinbarten Reaktionszeiten mit der Problemlösung für den Kunden beginnen.

Aufzeichnungen

Für Serviceeinsätze im Fall von Störungen werden Servicescheine ausgefüllt. Auf diesen Scheinen werden die Dauer und die Art der ausgeführten Arbeiten festgehalten. Die Servicescheine müssen nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten vom Kunden unterzeichnet werden.

Änderungen des Leistungsumfangs

 1.       Ausschließlich die im Leistungsschein erfasste Hard- und Software wird durch den Vertrag erfasst.

 2.       Nimmt der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der Anlage vor, wird er die galias GmbH hierüber vorab schriftlich informieren. Die galias GmbH kann verlangen, dass der Vertrag entsprechend den Änderungen angepasst wird.

 3.       Die galias GmbH wird den Kunden über ihr bekannte nachteilige Auswirkungen durch diese Änderungen unverzüglich unterrichten. Jeder Vertragspartner kann verlangen, dass der Vertrag entsprechend den Änderungen angepasst wird.

 4.       Eine Umsetzung der Anlage (Ortswechsel) ist der galias GmbH rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Jede Vertragspartei kann verlangen, dass der Vertrag entsprechend den Änderungen, die der neue Standort für die Rechte und Pflichten der Parteien mit sich bringt, angepasst wird.

Mitwirkungspflicht des Kunden

1.       Der Kunde informiert die galias GmbH umfassend über die von ihm eingesetzte Systemumgebung. Insbesondere unterrichtet der Kunde die galias GmbH unaufgefordert über Veränderungen, die Auswirkungen auf die vertragsgemäße Leistungserbringung durch die galias GmbH haben können. Dies gilt insbesondere bei Veränderungen der zu betreuenden Komponenten hinsichtlich Quantität, Ausführung oder Ausstattung.

2.       Der Kunde verpflichtet sich, alle Arbeiten an der Anlage, insbesondere Änderungen und Erweiterungen, nur durch die galias GmbH oder einen von der galias GmbH beauftragten Dritten ausführen zu lassen.

3.       Der Kunde verpflichtet sich, die galias GmbH bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten zu unterstützen. Insbesondere soll ein reibungsloser Ablauf der Inspektionen und Störungsbeseitigungen gewährleistet sein.

4.       Der Kunde hat Störungen unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen der Störung.

5.       Die vertraglichen Leistungen werden soweit wie möglich per Fernwartung erbracht. Der Kunde trägt die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung durch die galias GmbH. Der Kunde ist insbesondere auf die Vorschrift des § 11 Abs. 5 BDSG hingewiesen.

Vergütung

1.       Der Kunde zahlt an die galias GmbH eine pauschale monatliche Vergütung mit der ein im Leistungsschein festzulegendes Zeitkontingent abgegolten ist. Zeiten für nicht voll geleistete Stunden werden jeweils in Dezimalzahlen, gerundet auf eine Stelle hinter dem Komma, umgerechnet.

2.       An- und Abfahrtzeiten werden auf dieses Stundenkontingent angerechnet.

3.       Eine Übertragung nicht abgerufener Stunden auf Folgemonate erfolgt nicht.

4.       Über das Stundenkontingent hinausgehende Arbeiten werden zu den üblichen Stundensätzen von der galias GmbH in Rechnung gestellt.

5.       Kosten für Ersatz- und Verschleißteile sowie Verbrauchsmaterial sind in der vereinbarten Vergütung nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

Abnahme

Nach Beendigung von Instandsetzungsmaßnahmen wird die galias GmbH die Hardware in Anwesenheit des Kunden in Betrieb nehmen. Ist die Störung beseitigt, ist der Kunde verpflichtet, die Abnahme schriftlich auf dem jeweiligen Serviceschein zu erklären.

Mängelhaftung

1.       Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber der galias GmbH beträgt ein Jahr. Die Frist beginnt mit der Abnahme.

2.       Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.

3.       Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der galias GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde führt den Nachweis, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

4.       Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungsansprüchen erfolgt – sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen sind.

Besondere Bedingungen für Consulting

Geltungsbereich

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen, für Consulting gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der galias GmbH. Einzelne anders lautende Bestimmungen in diesen Bedingungen haben gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

Auftragserteilung

Der Vertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die galias GmbH zustande.

Leistungen / Vertragsgegenstand

1.       Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Umfang, Form und Gegenstand der Beratungsleistungen werden in einem gesonderten Vertrag zwischen Kunde und der galias GmbH im Einzelnen festgelegt.

2.       Die galias GmbH führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung allgemeiner branchenspezifischer und fachlicher Grundsätze sowie technischer Regeln durch.

3.       Beratungsleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen erbracht. Auf deren Grundlage werden auch Kosten-Nutzen-Einschätzungen für den Einsatz der IT-Lösung, insbesondere der notwendigen Zusammensetzung der Hard- und Software vorgenommen. Eine rechtliche, steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung ist damit nicht verbunden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der galias GmbH sämtliche relevanten Informationen zugänglich gemacht werden, die für die Beratungsleistung erforderlich sind oder von der galias GmbH als erforderlich angesehen werden.

4.       Es handelt sich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Eintritt eines konkreten Erfolges ist insoweit nicht geschuldet.

Mitwirkungspflicht des Kunden

1.       Der Kunde ist verpflichtet, die galias GmbH nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

2.       Der Kunde sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte Dritter nicht entgegenstehen.

Vergütung

1.          Die Dienstleistungen werden nach Aufwand zu den jeweils geltenden Stundensätzen der galias GmbH abgerechnet, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird. Einzelheiten zur Behandlung und Erstattung von Reisezeit und Reisekosten werden einzelvertraglich geregelt.

2.          Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, ist die galias GmbH berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis die Forderungen beglichen sind. Die Arbeiten/Dokumentationen bleiben solange im Eigentum der galias GmbH, bis der vollständige Rechnungsausgleich erfolgt ist. Eine Weiterleitung oder Verwendung von Dokumentationen im Allgemeinen oder eines Abschlussberichtes nebst Anlagen ist insofern nur mit Zustimmung der galias GmbH gestattet.

Urheber- und Nutzungsrechte

Die von der galias GmbH erarbeiteten Konzepte, Berichte, Entwürfe  und sonstigen Leistungen dürfen vom Kunden nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede darüber hinaus gehende Nutzung (Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder Verwendung für verbundene Unternehmen) ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung durch die galias GmbH gestattet.

Laufzeit, Kündigung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet der Vertrag mit Erbringung der vereinbarten Leistungen. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von _4_ Wochen zum Monatsende schriftlich zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Die galias GmbH verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Kunden zurückzugeben.

Besondere Bedingungen für Hosting

Geltungsbereich

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen, für Hosting gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der galias GmbH. Einzelne anders lautende Bestimmungen in diesen Bedingungen haben gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

Leistungen / Vertragsgegenstand

1.       Die galias GmbH stellt dem Kunden Speicherplatz auf dem Server der galias GmbH mit einer Anbindung an das Internet im vereinbarten Umfang zur Verfügung.

2.       Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen, wie u. a. die Menge an Speicherplatz und das monatliche Datentransfervolumen, sowie die technischen Parameter des Serversystems und der Internetanbindung ergeben sich aus dem Leistungsschein.

3.       Leistungsgegenstand ist weiterhin die technische Betreuung der Internetseite des Kunden durch die galias GmbH.

4.       Die Verschaffung des Zugangs zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

5.       Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisses die Registrierung von Domainnamen ist, schuldet die galias GmbH lediglich die Vermittlung der gewünschten Domain. Hierzu veranlasst die galias GmbH nach Vertragsabschluss die Beantragung des gewünschten Domainnamens bei der für die Domainregistrierung verantwortlichen zentralen Vergabestelle (z.B. DENIC). Es gelten bei der Registrierung ausschließlich die Richtlinien und Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle.

6.       Die galias GmbH hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens kann der Kunde daher erst dann ausgehen, wenn dieser durch die galias GmbH bestätigt ist. Die Domainnamen werden auf die persönlichen Daten des Kunden registriert, d.h. der Kunde ist alleiniger Domaininhaber.

7.       Verzichtet der Kunde gegenüber der jeweiligen Vergabestelle auf eine Domain, wird er die galias GmbH hier-über unverzüglich in Kenntnis setzen.

8.       Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit der galias GmbH lässt den jeweils zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt.

9.       Zur gleichzeitigen wirksamen Kündigung des Registrierungsverhältnisses über eine Domain bedarf die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit der galias GmbH daher der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Kunden, dass die Domain (mit-)gekündigt wird und gelöscht werden kann.

10.    Wird ein Kündigungsauftrag betreffend den Domain-Registrierungsvertrag durch den Kunden nicht fristgerecht erteilt und verlängert sich deshalb die Laufzeit der Domainregistrierung gegenüber der Vergabestelle, bleibt die Vergütungspflicht des Kunden für den Zeitraum der Verlängerung bestehen.

Standort der Systeme, Zugang

1.       Die Zurverfügungstellung des Speicherplatzes erfolgt auf Systemen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und je nach Vereinbarung mit dem Kunden auf Systemen der galias GmbH oder eines Dritten.

2.       Der Kunde hat keine dinglichen Rechte am Serversystem und kein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich das Serversystem befindet.

Technische Betreuung

1.       Die galias GmbH nimmt regelmäßig Updates und Aktualisierungen der technischen Infrastruktur vor, soweit diese verfügbar sind.

2.       Die galias GmbH stellt dem Kunden darüber hinaus auf Anfrage ein Softwaretool zur Verfügung, über das der Kunde Informationen über die Art und Weise der Benutzung seiner Internetseite durch Internetnutzer einsehen kann. Diese Daten beinhalten unter anderem Seitenzugriffe, Zugriffsquellen, Absprungraten, verweisende Webseiten, verwendete Suchmaschinen und Sucheingaben etc.

Nutzungsrechte

1.       Der Kunde erhält einfache Nutzungsrechte ausschließlich für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Die Einräumung weiterer Nutzungsrechte bedarf stets einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste der galias GmbH durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher Vereinbarung gestattet.

Rechtliche Verantwortlichkeit des Kunden

1.       Der Kunde verpflichtet sich, die von der galias GmbH erhaltenen Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Er wird die galias GmbH unverzüglich informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind. Sollten unbefugte Dritte durch Missbrauch der Zugangsdaten Leistungen der galias GmbH nutzen, haftet der Kunde gegenüber der galias GmbH auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz, sofern der Missbrauch vom Kunden verschuldet ist.

2.       Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, die den Speicherplatz, der Gegenstand dieses Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.

3.       Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internetseite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hin-gewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internetseiten Tele- oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt die galias GmbH von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

4.       Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner
E-Mail-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt.

5.       Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Bei Nichtbeachtung ist die galias GmbH berechtigt den Zugriff zu sperren.

6.       Der Kunde verpflichtet sich, die galias GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund der Rechtswidrigkeit der vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte geltend gemacht werden und zwar unabhängig vom Rechtsgrund (einschließlich Ansprüche nach dem Urhebergesetz sowie wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten). Die Freistellung erfolgt einschließlich der Übernahme von Kosten, die der galias GmbH wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen
(z. B. Rechtsverteidigungskosten).

Sperrung des Zugriffs

1.       Die galias GmbH ist berechtigt, die Anbindung der gespeicherten Daten zum Internet vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung des Zugriffs), wenn ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der gespeicherten Daten vorliegt, insbesondere infolge der Abmahnung eines vermeintlich Verletzten oder infolge von Ermittlungen staatlicher Behörden. Die Sperrung ist, soweit möglich, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Die galias GmbH wird den Kunden über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich unterrichten.

2.       Der Kunde hat die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder die Recht-mäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

3.       Betreibt der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz Programme, die das Betriebs-verhalten der Systeme der galias GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen oder aufgrund bekannter Sicherheitslücken gefährden können, so ist die galias GmbH ebenfalls zu einer sofortigen Sperrung des Angebotes berechtigt. Die Sperrung ist, soweit möglich, auf die Programme zu beschränken, die die Beeinträchtigung verursachen. Die galias GmbH wird den Kunden über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich unterrichten.

4.       Der Kunde bleibt trotz Sperrung des Angebotes aus einem der vorgenannten Gründe zur Zahlung der vereinbarten Vergütung auch für die Zeit der Sperrung verpflichtet.

Datensicherung

1.       Der Kunde ist selbst für eine aktuelle Datensicherung der von ihm übermittelten Daten verantwortlich. Die vom Kunden erstellten Sicherungskopien sind auf einem externen Speichermedium, keinesfalls aber auf dem Server von FIRMA, zu speichern. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten von FIRMA, soweit diese rechtzeitig durch FIRMA angekündigt wurden. Sollte der Kunde regelmäßige Backups seitens der FIRMA wünschen, so ist dies gegen gesonderte Vergütung möglich. Hierzu bedarf es jedoch einer gesonderten Beauftragung.

 Verfügbarkeit der Dienste

1.       Die galias GmbH gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Server von 99,5% im Jahresmittel bei normalem Betrieb.

2.       Ausgenommen hiervon sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der galias GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen ist.

3.       Wartungsarbeiten werden grundsätzlich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Der Kunde wird über die Durchführung einer Wartung außerhalb des genannten Wartungsfensters früh-zeitig per E-Mail informiert.

4.       Die galias GmbH ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam- und Computerviren/-würmern oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist.

Vergütung

1.       Die Vergütung für die zu erbringenden Hosting-Leistungen sowie die Berechnungszeiträume ergeben sich aus dem Leistungsschein.

Zahlungsverzug des Kunden

1.       Die galias GmbH ist berechtigt, die Anbindung der gespeicherten Daten zum Internet vorübergehend zu unterbrechen, wenn der Kunde an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Terminen trotz Mahnung mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung in Verzug geraten ist. Die galias GmbH wird den Kunden mindestens 7 Tage vor Durchführung der Sperrung von der bevorstehenden Sperrung informieren. Nach Zahlung der rückständigen Beträge wird die galias GmbH die Sperrung unverzüglich aufheben.

2.       Der Kunde bleibt trotz Sperrung des Angebotes zur Zahlung der vereinbarten Vergütung auch für die Zeit der Sperrung verpflichtet.

Mängelhaftung

1.       Bei der Überlassung des Speicherplatzes auf dem Webserver schließt die galias GmbH jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Webservers aus. Spätere Einwendungen des Kunden wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen.

2.       Die galias GmbH haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in ihrem Einflussbereich stehen.